Neue Weisungen BASPO / Swiss Olympic betreffend Eingabefristen von Covid-19 bedingten Schäden 2021

Um die Folgen der Corona-Epidemie für den Schweizer Sport abzufedern, hat der Bundesrat Ende 2020 ein weiteres umfangreiches Hilfspaket verabschiedet. Nachdem bereits im Jahr 2020 100 Millionen Franken für den Schweizer Sport zur Verfügung gestellt wurde, sind nun für das Jahr 2021 Beiträge im Umfang von weiteren 150 Millionen Franken à fonds perdu gesprochen worden.

Organisationen, Clubs und Athleten können ab sofort Covid-19 bedingte Schäden für das ganze Jahr 2021 anmelden.

Beitragsberechtigte

Ein finanzieller Beitrag des Bundes für den Sport kann beantragt werden, wenn dem Gesuchsteller infolge der COVID-19 Massnahmen im Jahr 2021 ein Netto-Schaden von mehr als CHF 500 entstanden ist. Zwischen dem geltend gemachten Netto-Schaden und der COVID-19-Pandemie muss eine Kausalität nachgewiesen werden. Der gewährte Beitrag darf den nachgewiesenen Netto-Schaden nicht übersteigen. Es können gegenüber dem Bund und Swiss Olympic keine gesetzlichen Ansprüche auf die Gewährung von COVID-19-Beiträgen erhoben werden.

Vorgehen bei bekanntem Schaden

Zur Einreichung der Schadensmeldung müssen die auf unserer Website aufgeschalteten Dokumente “Beitragsgesuch 2021, sowie “Schadenmeldung_COVID-19_2021vorbereitet werden. Im Verlauf des Fragebogens der Schadenmeldung (rechts unter Dokumente) müssen diese dann entsprechend hochgeladen werden. Zudem benötigen wir das Budget 2021 sowie die Jahresrechnungen 2021 (provisorische), 2020 und 2019, welche ebenfalls in der Umfrage hochgeladen werden.

Eingabefristen

– Eingabefrist Veranstalter/Vereine mit Veranstaltungen (Durchführungsdatum bis 31. August 2021): schnellstmöglich resp. bis spätestens 31. Oktober 2021
– Eingabefrist Vereine, Lauftreffs, LG, KLV und sonstige: bis spätestens 30. November 2021
– Eingabefrist Veranstalter/Vereine mit Veranstaltungen (Durchführungsdatum 01. September – 31. Dezember 2021): Fristen sind noch nicht bekannt, Informationen folgen.

Nach der Einreichung wird Swiss Triathlon den Antrag und die Strukturrelevanz der jeweiligen Institutionen prüfen.

Wie bisher steht das Projektteam für Fragen im Zusammenhang mit dem Stabilisierungspaket 2021 per Mail gerne zur Verfügung.

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